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Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JANSSEN RIOLERINGSTECHNIEK BV UND JANSSEN RIOTECH RANDSTAD BV

1.        Anwendbarkeit

1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, Angebot und jede Vereinbarung in Bezug auf Produkte, die von Janssen Rioleringstechniek BV mit Sitz in Eijsden und Janssen Riotech Randstad BV mit Sitz in Zoetermeer, im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet, zu liefern sind, und bilden einen untrennbaren Bestandteil davon. jeglicher Art, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2.      In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet "der Kunde": jede Person oder juristische Person, die Waren von oder über den Verkäufer bestellt und / oder kauft. 1.3 Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

2.         Begründung und Änderung der Vereinbarung

2.1       Alle Angebote und Angebote des Verkäufers, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist. Eine Vereinbarung wird nur durch schriftliche (Bestell-) Bestätigung des Verkäufers oder durch tatsächliche Ausführung durch den Verkäufer geschlossen.

2.2       Alle Angaben in Angeboten, Angeboten oder Vereinbarungen und den dazugehörigen Anhängen wie Bilder, Zeichnungen, Größen, Gewichte, Ausbeuten und Farben sowie die Eigenschaften der bereitgestellten Prüfkörper sind nur Richtwerte. Geringfügige Abweichungen gehen daher nicht zu Lasten und Gefahr des Verkäufers.

2.3      Offensichtliche Schreibfehler oder Irrtümer in den Angeboten des Verkäufers entbinden ihn auch nach Abschluss des Vertrages von der Pflicht zur Erfüllung und / oder den daraus resultierenden Entschädigungspflichten.

3.       Erfüllung der Vereinbarung

3.1     Die Lieferung erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen: Ab Werk (ab Werk), es sei denn, der Bestellbetrag (ohne MwSt.) Ist höher als 750 € und die Lieferung muss in den Benelux-Ländern erfolgen. Weigert sich der Kunde, die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen, oder liefert er fahrlässig die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

3.2     Waren gelten als geliefert, sobald der Verkäufer dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren, ob ganz oder teilweise noch montiert, beim Verkäufer oder bei Dritten zur Abholung durch den Kunden oder zur Bestellung durch den Kunden bereit sind Kunde. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung erfolgt die Lieferung der Ware auf Gefahr des Kunden.

3.3     Wenn die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass der Verkäufer sich um den Transport der Produkte kümmert, gehen sowohl die Kosten als auch das Risiko von Verlust oder Beschädigung während des Transports zu Lasten des Kunden.    

3.4     Die Angabe der Lieferbedingungen in Angeboten, Angeboten, Vereinbarungen oder auf andere Weise erfolgt stets nach bestem Wissen des Verkäufers. Diese Bedingungen werden so weit wie möglich eingehalten, sind jedoch nicht bindend.

4.       Preise

4.1     Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der von der Regierung erhobenen Umsatzsteuer und anderer Abgaben. Besondere zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Einfuhr und / oder Zollabfertigung von Waren, die vom Verkäufer an den Kunden geliefert werden sollen, sind nicht im Preis enthalten und gehen daher zu Lasten des Kunden.

4.2     Die in den Angeboten des Verkäufers angegebenen Beträge basieren auf den Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern und anderen Faktoren, die für das während des Angebots bestehende Preisniveau relevant sind. Treten nach der (Bestell-) Bestätigung Änderungen an einem oder mehreren der vorgenannten Faktoren auf, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Wenn eine Preiserhöhung gemäß dieser Bestimmung vorgenommen wird und die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Gesamtbetrags beträgt, hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung schriftlich aufzulösen.

5.       Zahlung

5.1     Die Zahlung muss immer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Verkäufer gegen die vom Verkäufer berechneten Beträge aufzurechnen.

5.2     Der Verkäufer hat immer das Recht, gelieferte oder gelieferte Waren pro Teillieferung in Rechnung zu stellen.

5.3     Die Zahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bank- oder Girokonto. Der Verkäufer hat immer das Recht, sowohl vor als auch nach Abschluss des Vertrags eine Sicherheit für die Zahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, beispielsweise mit der Aussetzung der Vertragserfüllung durch den Verkäufer, bis die Sicherheit geleistet und / oder die Vorauszahlung beim Verkäufer eingegangen ist. . Wird die Vorauszahlung abgelehnt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, und der Kunde haftet für daraus resultierende Schäden für den Verkäufer.

5.4     Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung von Produkten, die er im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten für den Kunden in seinem Besitz hat, auszusetzen, bis alle vom Kunden an den Verkäufer geschuldeten Zahlungen vollständig bezahlt sind.

5.5     Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, kommt der Kunde per Gesetz in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde dem Verkäufer das gesetzliche Handelsinteresse gemäß Artikel 6: 119a BW.

5.6     Unbeschadet der anderen Rechte des Verkäufers nach diesem Artikel ist der Kunde gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, die dem Verkäufer entstandenen Inkassokosten zu erstatten, die über das Versenden einer einzelnen Ladung oder das einfache Vorbringen einer - nicht akzeptierten - hinausgehen Vergleichsvorschlag, einfache Informationen erhalten oder die Datei auf die übliche Weise zusammenstellen. Diese Kosten werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bei Gerichten in den Niederlanden geltenden Richtlinien ermittelt.

5.7     Die Anwendbarkeit von Artikel 6:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist im Hinblick auf die in diesem Artikel enthaltene Strafklausel ausgeschlossen.

6.       Garantie

6.1     Wenn der Verkäufer dem Kunden eine Garantie in Bezug auf die gelieferten oder von ihm zu liefernden Arbeiten oder Produkte gibt, wird er den Kunden ausdrücklich schriftlich darüber informieren. Ohne eine solche ausdrückliche schriftliche Mitteilung kann der Kunde die Garantie nicht unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.

6.2     Wenn ein Einspruch gegen die Garantie des Kunden begründet wäre, repariert der Verkäufer die zu liefernden Produkte - nach Wahl des Verkäufers - oder liefert wie vereinbart, es sei denn, dies wäre für den Kunden nachweislich sinnlos geworden. Wenn der Verkäufer dem Kunden mitteilt, dass er mit der Reparatur fortfahren wird, stellt der Kunde dem Verkäufer die gelieferten Produkte auf eigene Kosten und Gefahr wieder zur Verfügung.

6.3     Alle Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers erlöschen, wenn Fehler, Mängel oder Mängel in Bezug auf diese Artikel auf eine fehlerhafte, nachlässige oder inkompetente Verwendung oder Verwaltung der gelieferten Artikel durch den Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte zurückzuführen sind oder wenn diese auf a zurückzuführen sind externe Ursachen wie Brandschäden oder wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen an der vom Verkäufer gelieferten Ware vorgenommen hat oder vorgenommen hat.

7.       Beschwerden

7.1     Reklamationen über ein vom Verkäufer geliefertes Produkt müssen vom Kunden dem Verkäufer unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Wenn 30 Tage nach Lieferung der Produkte vergangen sind, kann der Kunde eine Reklamation nicht mehr rechtfertigen, es sei denn, der Mangel wäre zum Zeitpunkt der Lieferung bei einer sorgfältigen und rechtzeitigen Prüfung nicht erkennbar gewesen. In diesem Fall muss der Kunde den Verkäufer innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Mangel dem Kunden bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden können, schriftlich und unter Angabe von Gründen über den Mangel informieren.

7.2     Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Rücksendungen des Kunden anzunehmen. Unter keinen Umständen bedeutet der Eingang von Rücksendungen, dass der Verkäufer die vom Kunden angegebenen Gründe für die Rücksendung bestätigt. Das Risiko in Bezug auf zurückgegebene Produkte verbleibt beim Kunden, bis die Produkte vom Verkäufer gutgeschrieben wurden.

7.3     Wenn sich der Kunde auf ein möglicherweise vereinbartes Garantiesystem beruft, sich diese Beschwerde jedoch später als ungerechtfertigt herausstellt, hat der Verkäufer das Recht, dem Kunden die Aktivitäten und Kosten der Untersuchung und Reparatur in Rechnung zu stellen, die sich aus dieser Beschwerde auf seiner Seite gemäß seiner Beschwerde ergeben haben übliche Preise mit einem Minimum von 100,00 €.

8.       Eigentumsvorbehalt

8.1     Alle vom Verkäufer zu liefernden und zu liefernden Produkte bleiben unter allen Umständen Eigentum des Verkäufers, solange der Kunde einen Anspruch des Verkäufers hat, einschließlich in jedem Fall des Kaufpreises, der außergerichtlichen Kosten, der Zinsen, der Geldbußen und anderer Ansprüche gemäß Artikel 3:92. Absatz 2 BW hat nicht eingehalten.

8.2     Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unter gebührender Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers unter Eigentumsvorbehalt zu halten.

8.3     Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ganz oder teilweise zu verpfänden, anderweitig zu belasten oder zu übertragen, solange das Eigentum nicht an Dritte übertragen wurde, es sei denn, die Übertragung erfolgt im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit Der Kunde findet statt.

8.4     Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach oder hat der Verkäufer guten Grund zu der Befürchtung, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde wird zusammenarbeiten und dem Verkäufer jederzeit freien Zugang zu seinen Standorten und / oder Gebäuden gewähren, um die Waren zu inspizieren und / oder die Rechte des Verkäufers auszuüben. Nach der Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein darf als der ursprüngliche Preis, den der Kunde mit dem Verkäufer vereinbart hat, abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer aus der Rücknahme entstehen.

9.       Auflösung und Beendigung

9.1     Der Kunde gilt als in Verzug, wenn er einer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn der Kunde einer schriftlichen Mahnung nicht nachkommt, innerhalb einer festgelegten angemessenen Frist noch vollständig nachzukommen.

9.2     Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung und unbeschadet seiner Rechte den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden und / oder durch den Kunden, möglicherweise an den Verkäufer, aufzulösen. Fordern Sie sofort den fälligen Betrag in voller Höhe an und / oder rufen Sie den Eigentumsvorbehalt auf.

9.3     Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Kunde ein Moratorium für Zahlungen oder Insolvenz beantragt oder beantragt oder wenn sein gesamtes oder ein Teil seines Vermögens beschlagnahmt wird. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind dann sofort fällig und zahlbar. Der Verkäufer ist aufgrund dieser Kündigung niemals zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

10.       Höhere Gewalt

10.1     Der Verkäufer haftet nicht, wenn ein Mangel auf höherer Gewalt beruht. Während der Zeit höherer Gewalt werden die Verpflichtungen des Verkäufers ausgesetzt. Wenn die Frist, in der die Erfüllung der Verpflichtungen durch den Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ohne Verpflichtung zur Zahlung einer diesbezüglichen Entschädigung aufzulösen.

10.2     Unter dem in diesem Artikel genannten Begriff "höhere Gewalt" werden in jedem Fall unvorhergesehene Umstände verstanden, auch wirtschaftlicher Natur, die ohne Verschulden oder Handeln des Verkäufers entstanden sind, wie unter anderem schwerwiegende Fehlfunktionen des Unternehmens, erzwungene Produktionsminderung. , Streiks und Aussperrungen sowohl beim Verkäufer als auch bei Versorgungsunternehmen, Krieg, Feindseligkeiten, Kriegsrecht, Mobilisierung in den Niederlanden oder in einem anderen Land, in dem sich Zweigstellen des Verkäufers oder der Versorgungsunternehmen befinden, Verzögerungen beim Transport oder verspätete oder fehlerhafte Lieferung von Waren oder Materialien oder Teilen durch Dritte, einschließlich der Lieferanten des Verkäufers.

10.3     Hat der Verkäufer seine Verpflichtungen zu Beginn höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist er berechtigt, das bereits gelieferte oder das zu liefernde Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie betroffen zu bezahlen eine separate Vereinbarung.

11.       Haftung

11.1     Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn und soweit dieser Schaden das unmittelbare Ergebnis von Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit der Manager des Verkäufers ist.

11.2     Die Gesamthaftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf die Entschädigung für direkten Schaden, wobei der Gesamtbetrag, den der Verkäufer aufgrund von Rücknahmeverpflichtungen an den Kunden zu zahlen hat, und die Entschädigung für Schaden niemals den Höchstbetrag für diesen Schaden überschreiten vereinbarter vereinbarter Preis (ohne MwSt.).

11.3     Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn und soweit der Kunde eine Versicherung gegen den betreffenden Schaden abgeschlossen hat oder vernünftigerweise eine Versicherung hätte abschließen können.

11.1     Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn und soweit dieser Schaden das unmittelbare Ergebnis von Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit der Manager des Verkäufers ist.

11.2     Die Gesamthaftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf die Entschädigung für unmittelbare Schäden, wobei der Gesamtbetrag, den der Verkäufer aufgrund von Stornierungsverpflichtungen an den Kunden zu zahlen hat, und die Entschädigung für Schäden niemals den Höchstbetrag überschreiten vereinbarter vereinbarter Preis (ohne MwSt.).

11.3     Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn und soweit der Kunde eine Versicherung gegen den betreffenden Schaden abgeschlossen hat oder vernünftigerweise eine Versicherung hätte abschließen können.

12        Streitigkeiten und geltendes Recht

12.1     Besteht Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, muss die Erläuterung dieser Bestimmung (en) "im Geiste" dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.

12.2     Für eine mit dem Verkäufer geschlossene Vereinbarung gilt niederländisches Recht. Ausländische Gesetze und Verträge, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufabkommen), sind ausgeschlossen.

12.3     Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder aus dieser Vereinbarung werden in erster Linie ausschließlich vom zuständigen Gericht in dem Bezirk beigelegt, in dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung ansässig ist.

JRT/2018/15/1.01